Rechtliche Grundlagen

Das Angebot des Betreuten Wohnens für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII

ist ein Angebot für Menschen, bei denen sich besondere Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten verbinden und die nicht in der Lage sind, diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden.

Aufnahmebedingungen sind:

  • besondere soziale Schwierigkeiten
  • eine aktuelle Meldeadresse

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Rechtliche Grundlagen:
Das Angebot des Betreuten Wohnens für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII ist ein Angebot für Menschen, bei denen sich besondere Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten verbinden und die nicht in der Lage sind, diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden.

Die ABK Neustart gGmbH erbringt Leistungen des betreuten Wohnens auf der Grundlage einer Leistungs-, Qualitäts- ,Prüfungs- und Entgeltvereinbarung gemäß § 93 SGB XII für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (Betreutes Wohnen), abgeschlossen mit dem Landschaftsverband Rheinland in Köln.
Der persönliche Hilfebedarf wird anhand eines individuellen Hilfeplanverfahrens ermittelt und in Form von wöchentlichen Fachleistungsstunden erbracht.


Das Angebot des Betreuten Wohnens für Menschen mit einer langjährigen, chronischen Substanzgebrauchsstörung / mit einer psychischen Beeinträchtigung gemäß § 99 SGB IX

und richtet sich an Menschen, die für längere Zeit oder dauerhaft nicht selbstständig oder ohne fremde Hilfe leben können.

Aufnahmebedingungen sind:

  • eine bestehende Substanzgebrauchsstörung
  • eine aktuelle Meldeadresse

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Rechtliche Grundlagen:
Das Angebot des Betreuten Wohnens für Menschen mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung nach § 99 SGB IX richtet sich speziell an Menschen mit einer seelischen Behinderung, d.h. es ist vorgesehen für psychisch und/oder suchtkranke Menschen, die für längere Zeit oder dauerhaft nicht selbstständig oder ohne fremde Hilfe leben können.

Die ABK Neustart gGmbH erbringt Leistungen des betreuten Wohnens auf der Grundlage einer Leistungs-, Qualitäts- ,Prüfungs- und Entgeltvereinbarung gemäß § 93 SGB XII für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen für Menschen mit Behinderung (Betreutes Wohnen), abgeschlossen mit dem Landschaftsverband Rheinland in Köln.
Der persönliche Hilfebedarf wird anhand eines individuellen Hilfeplanverfahrens ermittelt und in Form von wöchentlichen Fachleistungsstunden erbracht.


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